Gabriele Heinen-Kljajic, MdL

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26. August 2010

Frühe Teil-Flutung der Asse war rechtswidrig

Minister Sander verantwortlich für Rechtsverstoß

Nach Ansicht der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der Landtagsgrünen Gabriele Heinen-Kljajichat die heutige (Donnerstag) Zeugenbefragung im Asse-Untersuchungsausschuss deutlich gemacht, dass die vom Niedersächsischen Umweltministerium kurz nach Amtsantritt von Minister Sander genehmigte Flutung des unteren Viertels des Atommülllagers in der Asse mit einer Lauge rechtswidrig war. Kurz nach der Regierungsübernahme durch CDU und FDP im Jahr 2003 habe das Umweltministerium eine teilweise Umsetzung des alten Betreibermodells zugelassen, obwohl der Abschlussbetriebsplan und der Langzeitsicherheitsnachweis noch ausstanden, sagte die Grünen-Politikerin. Laut Aktenlage hatten die Rechtsgutachter des Umweltministeriums im Jahr 2007 festgestellt, dass die Einleitung der Lauge ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung auch nach Bergrecht rechtswidrig war.

Minister Sander habe damit einen klaren Rechtsverstoß begangen, sagte Heinen-Kljajic. Im Zuge der Vorbereitung der Flutung seien auch Tropfstellen vermauert worden, aus denen radioaktiv kontaminierte Laugen flossen.

Die Grünen-Politikerin kritisierte, dass der heute befragte Ministerialbeamte Dr. Joachim Bluth aus dem Niedersächsischen Umweltministerium "ein Jahr zu spät" als Zeuge gehört worden sei. Eine, von den Regierungsfraktionen nicht gewünschte, frühere Befragung hätte für den Verlauf der Untersuchungen und die weiteren Zeugenbefragungen dienlich sein können. Als "nicht glaubwürdig" bezeichnete Heinen-Kljajic die Aussagen des Landesbeamten zur angeblichen Unkenntnis von Laugen, deren radioaktive Kontamination über dem Grenzwert lag. "Dazu gibt es widersprüchliche Zeugenaussagen." Merkwürdig sei, dass ausgerechnet von einer dafür entscheidenden Sitzung, kein Protokoll existieren soll. Die Grünen wollen nach der Auswertung der Aussagen prüfen, ob der Zeuge vereidigt werden soll.

 

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