Gabriele Heinen-Kljajic, MdL

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3. Februar 2011

Mehr Bürgernähe und Demokratie – GRÜNE wollen Abgeordnetengesetz und Volksentscheid reformieren

Mit mehr Beteiligungsrechten für Bürger und weniger Privilegien für Abgeordnete wollen die Landtagsgrünen der wachsenden Kluft zwischen Regierenden und Regierten begegnen. Auf einer Pressekonferenz stellten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriele Heinen-Kljajic und der innenpolitische Sprecher Ralf Briese die grünen Vorschlage vor:

I. Mehr direkte Demokratie

  • Die Grünen wollen mehr Bürgerbeteiligung durch mehr direkte Demokratie und mehr Plebiszite.
  • Die neuen Protestwellen im Jahr 2010, aber auch der Rückgang der Wahlbeteiligung und die zunehmende Unzufriedenheit mit vielen politischen Prozessen in Deutschland verdeutlichen die Notwendigkeit dafür. Ein weiterer Punkt sind die empirischen Daten: 70 Prozent der Bevölkerung wünschen mehr direkte Beteiligung – und zwar auf allen politischen Ebenen.
  • Die "Wutbürger" dürfen nicht in ihrer Frustration allein gelassen werden; die Grünen wollen sie zurück in die politische Arena holen.
  • In Niedersachsen sind zwar sowohl in der Landesverfassung als auch in der Kommunalverfassung Plebiszite vorgesehen, aber die Instrumente sind "sperrig" und haben hohe Hürden. Das wollen wir ändern.
  • Es ist auffällig, dass es seit Einführung von Volksinitiativen, -Begehren und -Entscheid noch zu keinem einzigen erfolgreichen Volksentscheid in Niedersachsen gekommen ist.
  • Im bundesweiten Ranking liegt Niedersachsen bei der Bürgerbeteiligung im unteren Viertel (Platz 12).
  • Die Grünen wollen die Beteiligungshürden absenken: das einfachste Instrument - die Volksinitiative – soll deutlich erleichtert werden: statt 70.000 Stimmen sollen in Zukunft schon 30.000 Stimmen ausreichen.
  • Das Initiativ-Quorum beim Volksbegehren mit 10 Prozent der Wahlberechtigen (600.000 Stimmen) wollen wir auf 5 Prozent (300.000 Stimmen) absenken.
  • Beim Volksentscheid wird das Beteiligungsquorum abgeschafft; schließlich gibt es ja auch bei Landtagswahlen oder Bürgermeisterwahlen keine Beteiligungsquoren.
  • Der Grünen-Entwurf orientiert sich an den sehr guten Erfahrungen, die mit den entsprechenden Regelungen in Bayern gewonnen wurden.
  • Volksentscheide dürfen keine Instrumente zur Durchsetzung eigener parteipolitischen Ziele sein, sondern sollen Verantwortung stärken, einen Konflikt befrieden und die Demokratie stärken. Wenn Bürger selbst mehr Verantwortung übertragen bekommen, können sie nicht mehr alles an "die da oben" abschieben.
  •  Neben dem Volksbegehren auf Landesebene sollen zwei weitere Bürgerbeteiligungsmodelle gestärkt werden:
    a) Kommunaler Bürgerentscheid - dazu liegen bereits Vorschläge vor (Bauleitplanung, aufschiebende Wirkung, geringere Beteiligungsquoren),
    b) Volksentscheid auf Bundesebene.
  • Die Grünen fordern die Landesregierung auf, sich im Bundesrat in den Debatten über die Verankerung des Volksentscheids im Grundgesetz zustimmend zu verhalten.
  • Trotz allem Politik- und Parteienfrust und trotz aller Wahlenthaltung – die  die Bundesrepublik Deutschland ist eine gereifte Demokratie und die Bürgerinnen und Bürger in dieser Demokratie sind reif für dieses Instrument.

II. Änderung Abgeordnetengesetz

  • Die Grünen wollen die Glaubwürdigkeit der Politik erhöhen: Wenn Politiker im Bundestag die Rente mit 67 mit tragen und im Niedersächsischen Landtag für das Pensionsalter 67 gestimmt wird, dann muss in der Konsequenz die 67-Jahre-Grenze auch für Politiker gelten.  
  • Die Reformen der Sozialgesetzgebung der vergangenen Jahre sollen auf das Abgeordnetengesetz übertragen werden: das Übergangsgeld von heute 100 Prozent Grundgehalt soll auf sechs Monate verkürzt und auf 65 Prozent abgesenkt werden. Mit dieser Regelung sollen mehr Akzeptanz und mehr Gerechtigkeit erzielt werden. Zugleich ergibt sich ein Impuls dafür, dass vor allem Abgeordnete, die aus dem Beamtenstatus oder aus anderen Beschäftigungsverhältnissen im Öffentlichen Dienst kommen, nach ihrem Ausscheiden möglichst umgehend wieder in den Beruf zurückkehren.
  • Die Grünen wollen diverse Nebenprivilegien streichen. Dazu gehören z.B. der bürokratische IT-Zuschlag (zu verwaltungsaufwendig und missbrauchsanfällig) und auch die Zuschüsse für Sitzungen wie Ausschüsse, Fraktionssitzungen etc. (Diese Tätigkeiten gehören zur Kernarbeit jedes Abgeordneten; deshalb muss es dafür keine Sondergratifikationen geben. Auch zusätzliche Aufwandsentschädigungen für den Landtagspräsidenten und seine Stellvertreter sollen gestrichen werden.)
  • Das Ziel der Änderungen im Abgeordnetengesetz ist es, einen Beitrag dafür zu leisten, dass für PolitikerInnen keine anderen Maßstäbe als für den Rest der Bevölkerung gelten.

Geltende Regeln für Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in Niedersachsen und Vorschläge von Bündnis 90/Die Grünen im Landtag

Artikel 47 Niedersächsische Verfassung:

70.000 Wahlberechtigte können einen Antrag an die Volksvertretung stellen und haben damit ein öffentliches Anhörungsrecht.

Grüner Vorschlag:

0,5 Prozent der Wahlberechtigten (30.000) können einen Antrag an die Volksvertretung stellen und haben damit ein Anhörungsrecht.

Artikel 48 Niedersächsische Verfassung:

( Abs. 3) Das Volksbegehren kommt zustande, wenn zehn vom Hundert der Wahlberechtigten es unterstützen. (Initiativquorum = 600.000 Stimmen)

Grüner Vorschlag:

Das Volksbegehren kommt zustande, wenn fünf vom Hundert der Wahlberechtigten es unterstützen (Initiativquorum = 300.000 Stimmen)

Artikel 49 Niedersächsische Verfassung:

(Abs. 2) Ein Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten, dem Entwurf zugestimmt haben. (25% Beteiligungsquorum).

Grüner Vorschlag:

Ein Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimmen abgegeben haben, dem Entwurf zugestimmt hat. (Abschaffung des Beteiligungsquorums).

Das niedersächsische Ausführungsgesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid wird entsprechend angepasst.

Hannover, den 03.02.2011

 

Zusätzliche Information