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Mit mehr Beteiligungsrechten für Bürger und weniger Privilegien für Abgeordnete wollen die Landtagsgrünen der wachsenden Kluft zwischen Regierenden und Regierten begegnen. Auf einer Pressekonferenz stellten die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gabriele Heinen-Kljajic und der innenpolitische Sprecher Ralf Briese die grünen Vorschlage vor:
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Artikel 47 Niedersächsische Verfassung: 70.000 Wahlberechtigte können einen Antrag an die Volksvertretung stellen und haben damit ein öffentliches Anhörungsrecht. |
Grüner Vorschlag: 0,5 Prozent der Wahlberechtigten (30.000) können einen Antrag an die Volksvertretung stellen und haben damit ein Anhörungsrecht. |
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Artikel 48 Niedersächsische Verfassung: ( Abs. 3) Das Volksbegehren kommt zustande, wenn zehn vom Hundert der Wahlberechtigten es unterstützen. (Initiativquorum = 600.000 Stimmen) |
Grüner Vorschlag: Das Volksbegehren kommt zustande, wenn fünf vom Hundert der Wahlberechtigten es unterstützen (Initiativquorum = 300.000 Stimmen) |
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Artikel 49 Niedersächsische Verfassung: (Abs. 2) Ein Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten, dem Entwurf zugestimmt haben. (25% Beteiligungsquorum). |
Grüner Vorschlag: Ein Gesetz ist durch Volksentscheid beschlossen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimmen abgegeben haben, dem Entwurf zugestimmt hat. (Abschaffung des Beteiligungsquorums). |
Das niedersächsische Ausführungsgesetz über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid wird entsprechend angepasst.
Hannover, den 03.02.2011