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8. September 2011

„Windige Leuphana-Finanzierung“ Thema im Landtag

Was wusste Ministerin Wanka und warum hat sie geschwiegen?

Zu welchem Zeitpunkt wusste die Landesregierung von den jüngst vom Landesrechnungshof aufgedeckten Ungereimtheiten bei der Finanzierung des geplanten Zentralgebäudes der Leuphana? Das wollen die Grünen jetzt einer parlamentarischen Anfrage von Wissenschaftsministerin Wanka wissen, die am kommenden Freitag im Landtagsplenum erörtert wird.

Unter anderem fragen die Grünen, seit wann die Landesregierung weiß, dass das Land statt der bisher immer behaupteten 21 Mio. € tatsächlich rund 24,6 Mio. € zahlen muss. Diese Differenz komme dadurch zustande, dass 14 Mio. €, die in der bisher vorgelegten Finanzierungsplanung aus EU-Mitteln vorgesehen waren tatsächlich zu rund 25% vom Land cofinanziert werden müssten, erklärte Gabriele Heinen-Kljajic, wissenschaftspolitische Sprecherin der Landtagsgrünen.

"Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass Frau Wanka davon nichts gewusst hat. Die EU-Mittel wurden bereits im August 2009 bewilligt und spätestens zu diesem Zeitpunkt war klar, dass das Land die Gelder aus Brüssel mit 3,6 Mio. € cofinanzieren muss. Im Haushaltsausschuss vom 12. Januar hat ihr Ministerium aber gesagt, dass die Landesmittel bei 21 Mio. gedeckelt sind", sagte Gabriele Heinen-Kljajic.

Auch zum zwischen der Leuphana und der Firma Rheinzink vereinbarten Sponsoring über die Lieferung der Zinkverkleidung der Fassade wollen die Grünen Aufklärung von der Landesregierung. Der Landesrechungshof bezweifelt wegen der privaten Geschäftsbeziehungen des Architekten Libeskind und des Leuphana-Vizepräsidenten Keller mit Rheinzink die Vereinbarkeit des Sponsoring mit der Antikorruptionsrichtlinie der Landesregierung, mit dem Vergaberecht, wie auch, ob das Sponsoring überhaupt zum Vorteil für die Universität ist.

"Nach dem Bericht des Rechungshofes sollen etwa 3,3 Mio. € aus Rückstellungen der Uni kommen. Weiteres Geld wird die Uni für die Rückzahlung zunächst vom Finanzamt erstatteter Umsatzsteuern aufbringen müssen. Da wollen wir auf jeden Fall wissen, wie sichergestellt wird, dass diese Zahlungen nicht zu Lasten von Lehre und Forschung gehen", so die Grünen-Hochschulpolitikerin.

Wortlaut der Anfrage:

Landesrechnungshof rügt Geschäftspraxis an der Leuphana – was wusste die Landesregierung wann?

"Krumme Geschäfte bei der Leuphana?", fragt die Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 02.09.11 und bezieht sich dabei auf eine Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes zur geplanten Finanzierung des vom Stararchitekten Daniel Libeskind geplanten Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg.

In seinem Prüfbericht vom 19.07. listet der Rechnungshof eine Reihe von Ungereimtheiten in der Finanzierungsplanung des Objekts auf, von denen im Folgenden nur einige zusammengefasst werden können:

Für die Zink-Verkleidung der Fassade des Gebäudes wurde ein Sponsoring mit der Firma Rheinzink vereinbart, zu der sowohl der Architekt Daniel Libeskind, als auch der Vizepräsident der Leuphana laut Rechnungshof "in enger privatwirtschaftlicher Beziehung" gestanden haben. Während noch der Finanzierungsplan vom 20.05.11 das Sponsoring mit 500.000 € in die Kalkulation einstellt, beläuft sich der im Januar 2011 geschlossene Sponsoringvertrag lediglich auf ein Sponsoring in Höhe von 297.500 €. Zwischen Rheinzink und Leuphana wurde ferner vereinbart, sich die jeweiligen Leistungen (Lieferung des Zinks und Präsentation des Unternehmens in der Universität) gegenseitig in Rechnung zu stellen. Ob der Universität aus diesem Sponsoring überhaupt ein wirtschaftlicher Vorteil erwächst, bezweifelt der Rechnungshof ebenso, wie die Einhaltung der vom Innenminsisterium entwickelten Antikorruptionsrichtlinie, deren Anwendung den Stiftungen des öffentlichen Rechts empfohlen wird.

Ferner muss das Land zusätzlich zu der aus Landesmitteln einkalkulierten Fördersumme von 21 Mio. € offenbar weitere rund 3,6 Mio. € aufbringen, um damit eine Förderung seitens der Europäischen Union in Höhe von rund 10,4 Mio. € gegenzufinanzieren. In der bisher den Ausschüssen des Landtages vorgelegten Kalkulation waren diese 14 Mio. € immer vollständig als aus EU-Mitteln gedeckt aufgeführt worden. In der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 12.01.11 wurde zudem versichert, dass die Mittel des Landes zur Finanzierung des Bauvorhabens der Universität Lüneburg bei 21 Mio. € gedeckelt seien.

3,34 Mio. € sollten laut Aussage des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur vor dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen vom 12.01.11 (Bericht des Landesrechnungshofes aus der Sitzung des Ausschusses) aus Overheadmitteln und aus anderen zweckgebundenen Rückstellungen der Universität Lüneburg finanziert werden. Inzwischen ist klar, dass Overheadmittel nicht in Anspruch genommen werden können und diese Mittel, die im Finanzplan vom 20.05.11 noch auf 3,25 Mio. € beziffert werden, vollständig aus Rückstellungen der Universität abgedeckt werden müssen. Weitere rund 6 Mio. € müssen von der Universität aus eigenen Mitteln aufgebracht werden, um den für den Zweckbetriebsanteil des Bauvorhaben zunächst vereinnahmte Vorsteuern zu erstatten.

Wir fragen die Landesregierung:

1.   Wie bewertet die Landesregierung die Kritik des Landesrechnungshofes am Sponsoringvertrag mit der Firma Rheinzink hinsichtlich der privatwirtschaftlichen Verquickungen des Architekten Libeskind und des Vizepräsidenten Universität mit dem Unternehmen und dem damit einhergehenden Unterlaufen von Wettbewerb und einem möglichen Verstoß gegen die Antikorruptionsrichtlinie des Innenministeriums?

2.   Zu welchem Zeitpunkt wusste die Landesregierung, dass ihre Aussage vor dem Haushaltsausschuss vom 12.01.11, die Mittel des Landes zur Finanzierung des Bauvorhabens der Universität Lüneburg seien bei 21 Mio. € gedeckelt, insofern offenbar nicht stimmt, als die zur Cofinanzierung der EU-Förderung aus Landesmitteln notwenigen 3,6 Mio. € dabei außer acht gelassen wurden und der tatsächliche Landesanteil bei mindestens 24,6 Mio. € liegt?

 3.           In welcher Höhe werden Forschung und Lehre an der Universität Lüneburg insgesamt Mittel vorenthalten, weil entgegen der dem Finanzausschuss vorgelegten Finanzplanung, Teile der Investitionskosten etwa aufgrund von Rückzahlungen einer zunächst vereinnahmten Vorsteuererstattung oder zunächst aus Overheadmitteln anderer Projekte geplante Finanzierungsanteile

 

 

 

 

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